Letztendlich ist bei Vorhandensein von freien Gelenkkörpern die Durchführung einer Sprunggelenksarthroskopie angezeigt. Dabei werden diese freien Gelenkkörper entfernt und nach Begleitschäden des Gelenkes geschaut. Bei (wahrscheinlich) bestehender Arthrose kann gleichzeitig eine Knorpelglättung, eine Entfernung von entzündeter Gelenkinnenschleimhaut (dies ist eine Folge der Arthrose) und ggf., bei bestehendem knorpelfreien Bereichen der Gelenkpartner, eine microfracture-Behandlung durchgeführt werden.

Bei dieser microfracture-Therapie werden mit einem kleinen Rundmeißel Löcher in die frei liegende Knochenanteile eingebracht, um das Knochenmark zu eröffnen. Im Knochenmark gibt es sogenannte Stammzellen, die dann in das Gelenk wandern und zu einem Defektverschluss des entsprechenden freien Knochenbereichs mit einem Ersatzknorpel führen können.